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Februar 28th, 2009

Kredit für Selbständige

Besonders bei diesen Berufsgruppen, also Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Selbständigen gibt es einige Schwierigkeiten in Bezug auf einen herkömmlichen Ratenkredit. Die Vergabe von Krediten verhält sich grundlegend anders, als es etwa bei Angestellten der Fall ist. Daher gibt es nur seltene Ausnahmefälle, in welchen Kreditinstitute Kredite an Selbständige vergeben. In der Regel erhalten sie aber keinerlei Ratenkredite.

Der Grund liegt in der Bezeichnung „Privatperson“ verborgen, da der Selbständige natürlich eine Privatperson ist, hingegen aber auch als Gewerbetreibender quasi einen Geschäftsführer darstellt. Zum Glück der Selbständigen haben sich aus den Kreditinstituten einige herauskristallisieren können, die auch auf die Bedürfnisse der Selbständigen eingehen.

Die Besonderheiten an einem Kredit für Selbständige sind ihre Einkommen. Ein Angestellter oder ein Beamter haben die Möglichkeit, durch Einkommensnachweise eine Sicherheit für das Kreditinstitut bereitzustellen. Daher ist ihre Bonität gegeben und in den meisten Fällen wird der Kredit erteilt. Hingegen haben Selbständige genau an diesem Punkt ein Problem. Da sie nicht bei einem Arbeitgeber in einem permanenten Arbeitsverhältnis stehen, können sie keinen offiziellen Einkommensnachweis abliefern. Zudem ist das Einkommen eines Selbständigen nur auf die Vergangenheit beziehbar. Er kann nicht garantieren, dass sein Einkommen weiterhin die selbe Höhe aufweisen wird, wie es in den vergangenen Jahren war. Daher ist es viel aufwendiger, als Selbständiger die eigene Bonität nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel im Zuge einer betriebswirtschaftlichen Auswertung. Fällt die Auswertung positiv aus, ist nicht gleich jedes Kreditinstitut zu einer Vergabe bereit, da das zukünftige Einkommen von keiner Seite garantiert werden kann.

Einige Aspekte, die zu einer Ratenkreditvergabe bei Selbständigen führen, sind die Länge der Tätigkeit. Mindestens ein Jahr sollte der Kreditnehmer bereits erfolgreich tätig sein. Ferner sollten Sicherheitsleistungen erbracht werden können, wie eine Eigentumswohnung oder etwas vergleichbares. Darüber hinaus wird ein negativer Schufa-Eintrag nicht gerade förderlich für die Kreditvergabe sein.

Beim Antrag auf einen Ratenkredit sollte ein Selbständiger oder Freiberufler also eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorliegen haben, eine positive Gewinn-Verlust-Rechnung aufweisen können und Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate vorlegen können. Der Bescheid über das eigene Einkommen kann positiv bei der Entscheidung des Kreditinstitutes wirken.

Die Berufsgruppe der Selbständigen muss bei einer Kreditvergabe bei den meisten Anbietern mindestens 1000 Euro in Anspruch nehmen. Je nach Bedingungen der Anbieter können bis zu 200.000 Euro gewährt werden, wobei die Laufzeiten in der Regel auf maximal 120 Monate begrenzt sind.

Ein Vorteil dieser Art von Krediten sind die recht niedrigen Zinsen. Diese werden für die gesamte Laufzeit vertraglich vereinbart und können nicht mehr schwanken. Das Risiko der Zinsänderung entfällt für den Selbständigen also vollkommen, was eine gute Überschaubarkeit und Transparenz für den jeweiligen Kreditnehmer bietet. Es kann langfristig geplant werden, ohne dass sich plötzliche Zinsänderungen unnötig negativ auf die eigenen Finanzen auswirken können.

Ansonsten läuft der Ratenkredit wie gehabt ab. Eine Laufzeit wird vereinbart mit der monatlich zu erstattenden Summe und diese bleibt über die gesamte Zeitspanne gleich, bis die ganze Kreditsumme getilgt wurde.

tp 19-2009